Liebe Mitbürger in Rheinstetten,
seit die Landesregierung eine nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr verhängt hat, finden in Rheinstetten nächtliche Spaziergänge statt. Sie richten sich in erster Linie gegen die völlig unverhältnismässige Verordnung, ab 20 Uhr das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen zu dürfen.
Diese Abendspaziergänge sind ein politisches Statement gegen einzelne Grundrechtsbeschränkungen und ein Zeichen dafür, dass sich Bürger in Rheinstetten nicht nach 20 Uhr einsperren lassen – auch dann nicht, wenn es eine Regierung per Dekret verfügt.
Die Abendspaziergänge unter dem Motto
Für das Grundgesetz - Für die Grundrechte
sind Ausdruck gelebter Demokratie.
Wer an einem solchen Spaziergang teilnimmt, steht unter dem Schutz des Artikel 8 unseres Grundgesetzes:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Die Corona Verordnung von Baden-Württemberg verbietet zwar nach 20 Uhr ohne triftigen Grund aus dem Haus zu
gehen. Sie erlaubt jedoch ausdrücklich die Teilnahme an Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
Unsere Abendspaziergänge zählen zu diesen Versammlungen und werden damit ausdrücklich als triftiger Grund anerkannt.
Als Organisator der Spaziergänge mache ich klar:
- Ja, es gibt ein Corona Virus.
- Ja, dieses Virus kann gefährlich sein, insbesondere für alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Und dieses Virus kann schlimmstenfalls auch tödlich sein.
- Ja, alle Menschen die durch dieses Virus gefährdet sein können, sollen sich schützen und sollen geschützt werden. Eine wirksame und sichere Impfung kann dabei helfen.
- Der Schutz der gefährdeten Bevölkerungsgruppen (alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen) ist aber nicht vorrangig vor anderen Grundrechten. Hier möchte ich mir die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu eigen machen:
„Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.“ – Wolfgang Schäuble in einem Interview mit dem TAGESSPIEGEL vom April 2020.
- Es gilt, die gefährdeten Bevölkerungsgruppen so gut als möglich zu schützen und dabei das übrige Leben, die Wirtschaft als Existenzgrundlage unseres Wohlstandes, die Kultur und das gesamte gesellschaftliche Leben dabei so wenig als möglich zu beeinträchtigen.
- Ich möchte alle Menschen in Rheinstetten aufrufen, sich für eine vernunftbegabte, evidenzbasierte Lösung der Coronakrise einzusetzen.
- Die Entscheidungsträger in Bund und Ländern müssen einen runden Tisch einsetzen, bestehend aus Epidemiologen, Virologen, Medizinern, Ethikern, Statistikern Volkswirtschaftlern, und allen relevanten Wissenschaften. Alle Meinungen zu Lösungsansätzen müssen auf den Tisch, es muss kontrovers diskutiert werden. Alle Strömungen sind zu hören und zu berücksichtigen.
- Es darf nicht sein, dass eine Handvoll Wissenschaftler um Prof. Dr. Drosten die gesamten Geschicke unseres Landes lenken und dabei noch eigene wirtschaftliche Interessen haben.
- Zu hören sind auch kritische Wissenschaftler um Prof. Dr. Bhakdi und Prof. Dr. Homburg und andere hochrangige Wissenschafter, vor allem der meist zitierte Gesundheitswissenschaftler weltweit, Prof. Dr. Ioannidis, und die Tausenden von Wissenschaftlern und Ärzten, die Unterzeichner der Great Berrington Declaration sind. Dazu zählen vor allem die folgenden Erstunterzeichner der Great Barrington Deklaration: Prof. Dr. Kulldorff, Lehrstuhl für Medizin an der Harvard Universität, Prof. Dr. Gupta, Lehrstuhl für Epidemiologie an der Oxford Universität, Prof. Dr. Bhattacharya, Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie an der Stanford Universität.
Eigentlich ist es selbstverständlich und muss nicht ausdrücklich gesagt werden:
Die Menschen, die sich an den Abendspaziergängen in Rheinstetten beteiligen, sind Demokraten.
Keinen Platz haben dabei Rechtsextreme, Linksextreme, Faschisten oder diejenigen, die meinen, Faschismus oder das was sie dafür halten mit faschistischen Methoden bekämpfen zu müssen. Menschenverachtendem Gedankengut sowie der Anwendung oder Propagierung von Gewalt wird konsequent entgegengetreten.
Diese Abendspaziergänge sind gemacht für Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft, Menschen aus einem demokratisch linken Spektrum, Menschen die einem konservativ rechten Weltbild zuneigen, für Liberale, Freidenker, Umweltschützer, Friedensbewegte, Impfgegner, Impfbefürworter, Gesundheitsbewusste und Sportler, für Menschen, die sonst lieber auf der Couch liegen und Kartoffelchips essen – sprich:
für alle, die sich der Demokratie und den Bürgerrechten des Grundgesetztes verpflichtet fühlen. Wir kommen alle aus der selben Menschheitsfamilie. Hass und Intoleranz haben bei den Abendspaziergängen keinen Platz.
In diesem Sinne würde es mich freuen, wenn Sie sich, liebe Rheinstettener Bürger, den legalen abendlichen Versammlungen
Für das Grundgesetz
Für die Grundrechte anschließen.
Bewegung an der frischen Luft in den Abendstunden ist sehr förderlich für die Gesundheit und das Immunsystem.
Ein intaktes Immunsystem ist der Beste Schutz, nicht an Corona zu erkranken.
Die abendlichen Versammlungen werden bis zum Ende der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mindestens zwei Mal pro Woche stattfinden, bei Bedarf auch täglich.
Die Termine der Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz in Rheinstetten:
Platzhalter:
Bleiben Sie gesund, heiter und munter, optimistisch und realistisch
Ihr Klaus Schimmelpfennig
Odenwaldstr. 21a, 76287 Rheinstetten
E-Mail: Klaus@Schimmelpfennig.cc